Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01   

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https://dejure.org/2002,8008
OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,8008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,8008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,8008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung eines Hausgrundstücks i.R.e. Zwangsversteigerungsverfahrens; Unabhängiges Recht jedes Ehegatten auf Mitbenutzung einer Ehewohnung aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts des Ehegatten des Gemeinschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 631
  • NZM 2003, 125
  • NZG 2002, 864
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    In diesem Fall wird die Miteigentumsgemeinschaft durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert (BGH NJW 1983, 1845, 1846), in dem Konflikt zwischen der Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft und den Interessen Dritter ist der verfassungsrechtlich verankerte Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 GG zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    Wenn - wie hier - bei dem Erwerb des Hausgrundstücks eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten getroffen worden war, gemeinsam in der Wohnung zu leben, ohne dem jeweils anderen Zahlungen für die Mitbenutzung des Miteigentumsanteils zu leisten, wird ein Anspruch auf Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung für den Fall anerkannt, daß nachträglich tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen (BGHZ 34, 367; BGH NJW 1982, 1753; Erman/Aderholt, 10. Aufl. § 745 Rdn. 6; Staudinger-Langhein, § 745 Rdn. 50).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    Selbst wenn man die Auffassung des Landgerichts nicht teilt, aus dem Umstand, daß aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft jeder Ehegatte ein von den Eigentumsverhältnissen unabhängiges Recht auf Mitbenutzung der Ehewohnung habe (BGH NJW 1978, 1529, NJW 1977, 43; Staudinger-Langhein, § 745 Rdn. 61; Graba, NJW 1987, 1721, 1722), folge die Unanwendbarkeit des § 745 BGB, ist der Gesichtspunkt der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 BGB sowie der Schutz des Art. 6 GG jedenfalls im Rahmen der Abwägung einer billigen Regelung nach § 745 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (MünchKomm-K. Schmidt, 3. Aufl., §§ 744, 745 Rdn. 28).
  • BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59

    Verwaltung einer Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    Wenn - wie hier - bei dem Erwerb des Hausgrundstücks eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten getroffen worden war, gemeinsam in der Wohnung zu leben, ohne dem jeweils anderen Zahlungen für die Mitbenutzung des Miteigentumsanteils zu leisten, wird ein Anspruch auf Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung für den Fall anerkannt, daß nachträglich tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen (BGHZ 34, 367; BGH NJW 1982, 1753; Erman/Aderholt, 10. Aufl. § 745 Rdn. 6; Staudinger-Langhein, § 745 Rdn. 50).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    Selbst wenn man die Auffassung des Landgerichts nicht teilt, aus dem Umstand, daß aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft jeder Ehegatte ein von den Eigentumsverhältnissen unabhängiges Recht auf Mitbenutzung der Ehewohnung habe (BGH NJW 1978, 1529, NJW 1977, 43; Staudinger-Langhein, § 745 Rdn. 61; Graba, NJW 1987, 1721, 1722), folge die Unanwendbarkeit des § 745 BGB, ist der Gesichtspunkt der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 BGB sowie der Schutz des Art. 6 GG jedenfalls im Rahmen der Abwägung einer billigen Regelung nach § 745 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (MünchKomm-K. Schmidt, 3. Aufl., §§ 744, 745 Rdn. 28).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 24/51

    Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    In einer durch äußere Umstände verursachten auch längerfristigen Abwesenheit eines Ehegatten etwa infolge mehrjähriger Untersuchungs- oder Strafhaft liegt noch nicht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und damit der ehelichen Lebensgemeinschaft (BGHZ 4, 279, 281; BGHZ 38, 266, 268; OLG Hamm, FamRZ 1975, 346).
  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62

    Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    In einer durch äußere Umstände verursachten auch längerfristigen Abwesenheit eines Ehegatten etwa infolge mehrjähriger Untersuchungs- oder Strafhaft liegt noch nicht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und damit der ehelichen Lebensgemeinschaft (BGHZ 4, 279, 281; BGHZ 38, 266, 268; OLG Hamm, FamRZ 1975, 346).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.1998 - 3 O 266/97

    Widerrechtliche Drohung durch Programmsperre

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
    die ihrer Ansicht nach entgegenstehende Rechtskraft der Entscheidung in dem zwischen den Parteien zuvor geführten Rechtsstreit 3 O 266/97 LG Essen berufen und die Höhe des zu erzielenden Mietzinses bestritten.
  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 46/97

    Bewertung des "Good-will" bei Auseinandersetzung einer ärztlichen

    Die Möglichkeit einer Mitnahme des jeweils eigenen Patientenstammes bei Ausscheiden eines von zwei Partnern einer Gemeinschaftsarztpraxis stellt nur dann einen angemessenen Ausgleich des hälftigen "Goodwill" der Praxis dar, wenn die Möglichkeit der Weiterbehandlung für den Ausscheidendenden realistisch ist und die medizinische, wirtschaftliche und soziale Kompetenz der Partner annähernd vergleichbar ist (Abgrenzung zu OLG Celle NZG 2002, 864).

    Zum anderen liegt es aber auch nicht derart, dass dem Partner die Mitnahme von Patienten lediglich nicht - etwa durch eine Wettbewerbsabrede - vertraglich untersagt worden ist und dieser in ebenso naheliegender wie auch praktizierter Weise von dieser faktischen Mitnahmemöglichkeit hätte Gebrauch machen können, sodass deshalb schon durch die praktizierte Mitnahme von Patienten ein Ausgleich des "Goodwill" als erfolgt angesehen werden muss (so etwa OLG Celle NZG 2002, 864, 864 für den Fall des Ausscheidens eines Zahnarztes aus einer gemeinschaftlichen Zahnarztpraxis unter Niederlassung in der Nähe und Mitnahme seiner bisherigen Patienten).

  • OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners, der gemeinsam it seiner Familie ein zur

    Auch das OLG Hamm hat es in seinem Urteil vom 20.02.2002 (NZI 2002, 631) abgelehnt, einem Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen die Ehefrau eines Insolvenzschuldners zuzuerkennen, die dessen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung nutzte, während er sich in Strafhaft befand.
  • LG Dortmund, 30.05.2008 - 3 O 50/07

    Voraussetzungen des Ausscheidens aus einer freiberuflichen Sozietät;

    Denn der Goodwill bezieht sich auf Ertragserwartungen und steht daher ohnehin unter der stets ungewissen Prämisse künftiger Realisierung (OLG Celle NZG 2002, 864).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11197
OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 117/01 (https://dejure.org/2002,11197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 249; BGB § 276 a. F.; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847
    Gebotene Risikoaufklärung bei Anwendung eines experimentellen Verfahrens mit als zweifelhaft einzustufenden Erfolgsaussichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Aufklärung bei Anwendung eines wissenschaftlich noch nicht anerkannten Operationsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 74/98
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 89
  • VersR 2004, 386
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491; OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387; vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Die von den Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2003, 89 und 1331) steht dem nicht entgegen, da es in beiden Fällen um erfolglos gebliebene kosmetische Operationen gegangen war.
  • LG Bochum, 25.07.2012 - 6 O 47/10

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Operationen an Augen

    Wird demnach bei einem Eingriff nicht eine anerkannte und etablierte Standardmethode, sondern, wie hier, eine neue und noch in der Erprobung befindliche Methode mit noch nicht abschließend geklärten Risiken und möglichen Komplikationen bzw. eine Methode ohne Langzeiterfahrung angewandt, so hat ein Arzt den Patienten auch darüber aufzuklären und konkret darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den ohnehin schon bekannten Risiken auch bisher noch unbekannte Risiken auftreten können und solche damit nicht auszuschließen sind (vgl. dazu zum Beispiel BGHZ 168, 103 ff. = BGH NJW 2006, 2474 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244 (245); OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C, Rdnr. 39).

    Da wie ausgeführt davon auszugehen ist, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung von Seiten des Beklagten davon abgesehen hätte, sich den operativen Eingriffen vom 18.01.2005 und 06.07.2005 zu unterziehen, besteht ein Teil des materiellen Schadens der Klägerin darin, dass diese die Vereinbarung mit dem Beklagten über die Implantation der Vorderkammerlinsen geschlossen und den Eigenanteil von 4.296,00 EUR geleistet hat, so dass zwangsläufig der Beklagte die hierfür von ihr geleistete Vergütung in Höhe von 4.296,00 EUR zu ersetzen hat (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 2004, 386 = NJW-RR 2003, 89).

  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Anders ist dies aber, wenn der Arzt keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden will (BGHZ 168, 103; OLG Karlsruhe VersR 2004, 244; OLG Düsseldorf VersR 2004, 386; OLG Bremen OLGR 2004, 320).
  • OLG Bremen, 04.03.2003 - 3 U 65/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, um so ausführlicher und eindrücklicher muß der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH VersR 1991, 227; OLG Celle NJW 1987, 2304; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89).
  • LG Bochum, 02.07.2014 - 6 O 224/11

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer fehlerhaften

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. OLG Bremen, BeckRS 2003, 30309861; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 89).
  • LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 164/07

    Eingriff in körperliche und gesundheitliche Befindlichkeiten ohne Einwilligung

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2021 - 12 U 173/20

    Schadensersatz wegen zahnärztlicher Behandlungsfehler; Beweislast für eine

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin die Behandlung jedenfalls nicht in der zur Ausführung gelangten Variante hätte durchführen lassen, die nicht als die geschuldete Behandlungsleistung angesehen werden kann und somit auch nicht honorarpflichtig ist (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 21.04.1999, Az.: 1 U 615/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002, Az.: 8 U 117/01 und vom 20.03.2003, Az.: 8 U 18/02).
  • LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen informiert werden (vgl. BGH v. 6.11.1990 - VI ZR 8/90, MDR 1991, 424 = VersR 1991, 227; OLG Düsseldorf v. 21.3.2002 - 8 U 117/01, OLGR 2003, 408).
  • LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15

    Schadensersatz wegen augenärztlicher Behandlung

    Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und der ihn selbst wünscht, über seine Erfolgsaussichten und etwaigen schädlichen Folgen informiert werden (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01, "Photorefraktive Keratektomie").
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